Stand: 14.04.2012
Die Finanzierung von niederschwelligen Deutschkursen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden. Als unterstützende Massnahme hat die Fachstelle einen Budgetvorschlag ausgearbeitet, aus welchem Sie ersehen, dass so ein Projekt von den Teilnehmerinnen mitfinanziert werden soll und somit eine Gemeinde auch nicht über alle Massen finanziell belastet. .
Die Hauptverantwortung der Integrationsförderung des Bundes liegt seit dem 1.1.2008 beim Bundesamt für Migration BFM. Die Kantone spielen neu eine wichtige Rolle bei der Verteilung der Gelder aus dem Integrationskredit.
Gesuche um Unterstützung von Deutschkursen, können im Rahmen des Schwerpunkteprogramms «Sprache und Bildung» an den Kanton gerichtet werden. Die neuen Ausschreibungsunterlagen sind jeweils ab Anfang Juli für das folgende Jahr auf der Internetplattform integration.sg.ch aufgeschaltet.
Informationen zum Schwerpunkteprogramm 2008–2011 sowie zu den Übergangsjahre 2012/2013 finden Sie hier: bfm.admin.ch
Die Fachstelle Integrations-Deutschkurse kann Sie bei der Eingabe eines Gesuches beraten und unterstützen.